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Häufig gestellte Fragen für Krankenhäuser

Wie kommt eine Kooperation zustande?

  1. Sie kontaktieren uns und schildern uns Ihren Bedarf. Zugleich überprüfen wir unsere personellen Möglichkeiten.

  2. Es wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der den Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes entspricht.

  3. In dem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für Ihren individuellen Personalbedarf geregelt.

  4. Ab dem Datum des Inkrafttretens können wir Sie mit erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten für Anästhesiologie unterstützen.

Was kostet ein entliehener Facharzt?

Details zu den Kosten besprechen wir gerne, sobald sich eine Kooperation konkretisiert.

Wer trägt das Sozialversicherungsrisiko?

Die Anästhesie Stuttgart AS GmbH & Co. KG

Liegt eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung vor?

Ja, vom 15.08.2019 – derzeit befristet für ein Jahr

Wie lange dauert es von der ersten Anfrage bis zum ersten Arbeitstag?

Ein bis zwei Monate. Sobald der Rahmenvertrag geschlossen ist, können wir kurzfristig tätig werden.

Wer haftet, wenn unser Mitarbeiter krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheint?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt, dass entliehene Mitarbeiter den Angestellten eines Betriebes gleichgestellt sind. Dazu gehört auch der Ausfall bei Krankheit: das Ausfallsrisiko tragen Sie als Entleiher, so dass wir bei Erkrankung unseres Mitarbeiters nicht zu Ersatz verpflichtet sind. Jedoch wird im Gegenzug für ausgefallene Tage auch keine Rechnung gestellt.

Sind Leistungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung umsatzsteuerpflichtig?

Ja

Kommt immer derselbe Arzt?

Nein. Wir werden versuchen, möglichst große Kontinuität zu erreichen. Im Laufe der Zeit werden Sie eine ganze Reihe von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kennen und schätzen lernen.

Können Fachärzte auch für die Intensivstation, für die Schmerztherapie und für den Notarztdienst angefordert werden?

Derzeit konzentriert sich unsere Arbeit auf den Einsatz von Anästhesisten im OP.

Machen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Anästhesie Stuttgart AS auch Nacht- und Wochenenddienste?

Nein. Auf Nachfrage kann der Einsatz außerhalb der Regelarbeitszeiten möglich sein.

Müssen die entliehenen Fachärzte eingearbeitet werden?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind darauf eingestellt, unmittelbar am ersten Arbeitstag nach einer kurzen Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten und der besonderen Abläufe einen OP-Saal selbständig mit Facharztstandard zu betreuen.

Können auch Mitarbeiter anderer Berufsgruppen entliehen werden, z.B. Anästhesie-Assistenzpersonal oder OP-Pflege?

Derzeit noch nicht.