Sie kontaktieren uns und schildern uns Ihren Bedarf. Zugleich überprüfen wir unsere personellen Möglichkeiten.
Es wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der den Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes entspricht.
In dem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für Ihren individuellen Personalbedarf geregelt.
Ab dem Datum des Inkrafttretens können wir Sie mit erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten für Anästhesiologie unterstützen.
Details zu den Kosten besprechen wir gerne, sobald sich eine Kooperation konkretisiert.
Die Anästhesie Stuttgart AS GmbH & Co. KG
Ja, vom 15.08.2019 – derzeit befristet für ein Jahr
Ein bis zwei Monate. Sobald der Rahmenvertrag geschlossen ist, können wir kurzfristig tätig werden.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt, dass entliehene Mitarbeiter den Angestellten eines Betriebes gleichgestellt sind. Dazu gehört auch der Ausfall bei Krankheit: das Ausfallsrisiko tragen Sie als Entleiher, so dass wir bei Erkrankung unseres Mitarbeiters nicht zu Ersatz verpflichtet sind. Jedoch wird im Gegenzug für ausgefallene Tage auch keine Rechnung gestellt.
Ja
Nein. Wir werden versuchen, möglichst große Kontinuität zu erreichen. Im Laufe der Zeit werden Sie eine ganze Reihe von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kennen und schätzen lernen.
Derzeit konzentriert sich unsere Arbeit auf den Einsatz von Anästhesisten im OP.
Nein. Auf Nachfrage kann der Einsatz außerhalb der Regelarbeitszeiten möglich sein.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind darauf eingestellt, unmittelbar am ersten Arbeitstag nach einer kurzen Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten und der besonderen Abläufe einen OP-Saal selbständig mit Facharztstandard zu betreuen.
Derzeit noch nicht.